27. Jan 2023
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in einer neuen Schulmail zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen wird darüber informiert, dass ab dem 01.02.2023 mit den im Verlauf dieser Mail angekündigten Schritten eine gelebte Normalität im Schulalltag angestrebt wird.
Das Handlungskonzept Corona in seiner ursprünglichen Form gilt als obsolet, für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben.
Somit fällt die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule ersatzlos weg. Bezüglich einer (Selbst-)Testung bei Symptomen wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
Die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttests pro Schülerin und Schüler, Lehrkraft und weiterem schulischen Personal wird eingestellt.
Entsprechend wird es auch für die CoronaTestQuarantäne VO keine Nachfolgeregelung geben. Insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht für positiv getestete Personen entfällt, stattdessen wird eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen. „Positiv getesteten Personen, die nicht krank zu Hause bleiben, wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen mindestens eine medizinische Maske zu tragen.“ (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO – 01.02.2023)
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigen- oder Fremdschutz eine Maske getragen werden. Diesbezüglich sollte bitte darauf geachtet werden, dass es nicht zu Diskriminierungen kommt.
Für einen guten und verantwortungsvollen Umgang miteinander empfiehlt es sich, die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen, darunter die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften, weiter fortzuführen.
Detaillierte Informationen können den angehängten Briefen der Ministerin Feller entnommen werden.