Gesundheit / Erziehung und Soziales

Berufsfachschule Typ 2

Aufnahmevoraussetzungen

In den Bildungsgang werden Sie aufgenommen,

  • wenn Sie über einen Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss) verfügen.

Kurzbeschreibung

Ziel des Bildungsgangs ist eine Vorbereitung auf die Anforderungen der Berufe des Fachbereichs Erziehung und Soziales in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) verbunden sein kann.

Der Bezug zur beruflichen Praxis wird insbesondere durch Praktika im Umfang von 30 Tagen, Betriebsbesichtigungen sowie Lernortkooperationen mit Einrichtungen und Betrieben des sozial- und erzieherischen Bereichs gewährleistet.

Fächer

Die bereichsspezifischen Fächer berücksichtigen berufliche Kompetenzanforderungen und Methoden. Sie vermitteln grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Arbeit im sozialen Bereich und ermöglichen Ihnen eine begründete Entscheidung für Ihren weiteren beruflichen Werdegang.

Der Bildungsgang der Berufsfachschule Typ 2 gliedert sich in folgende Lernbereiche:

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Erziehung und Soziales
  • Pflege und Gesundheit
  • Personal- und Arbeitsorganisation
  • Mathematik
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • ReligionslehrePolitik/Gesellschaftslehre
Suppe
Suppe
Suppe
Suppe

Perspektiven

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule Typ 2 haben Sie die Möglichkeit

  • eine duale Berufsausbildung zu beginnen,
  • in die Bildungsgänge der Berufsfachschulen mit dem Ziel der Fachhochschulreife einzusteigen, zum Beispiel im Bereich Gesundheit und Soziales,
  • in die Fachoberschule einzusteigen und
  • mit einem Qualifikationsvermerk das berufliche Gymnasium zu besuchen.

Kosten

  • Lehr- und Lernmittel: gesetzlicher Eigenanteil
  • Eigene Anschaffung der Berufsbekleidung für den Nahrungszubereitungsunterricht (weiße Latzschürze und weißes T-Shirt)
  • Benutzungsendgeld/Kochgeld: ca. 60 € im Schuljahr
  • Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) online über den HSK: Kosten ca. 25€
  • Ggf. Erweitertes Führungszeugnis (im Praktikum - Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder pflegebedürftiger oder behinderter Menschen) ca. 13 € einmalig

Dokumente

Ansprechpartnerin

Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Mehr Informationen