Mit erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent erwerben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung als Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI zu arbeiten.
Das Ziel des Einsatzes von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen des § 43b, 53b SGB XI ist es, in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Anspruchsberechtigten in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern.
Durch gezielte Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen bringt die Betreuungsfachkraft den Anspruchsberechtigten mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegen, sodass mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.